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QR-Rechnung löst rote und orange Einzahlungsscheine ab
Ab 30. September 2022 können rote und orange Einzahlungsscheine nicht mehr verwendet werden.
Was ändert sich?
Rote und orange Einzahlungsscheine werden ab dem 30. September 2022 von allen Zahlungskanälen (e-Banking, Mobile Banking, Bank-/Postschalter etc.) strikt abgewiesen. Damit wird die analoge Welt der Rechnungsstellung ins digitale Zeitalter überführt: mit der QR-Rechnung und eBill.
Daueraufträge, die auf den heutigen orangen und roten Einzahlungsscheinen basieren, werden nach dem 30.09.2022 nicht mehr ausgeführt und müssen daher von den Rechnungsempfängern angepasst werden. Wird die erforderliche Anpassung bei der Umstellung auf die QR-Rechnung ausgelassen, kann dies bei beispielsweise Mietzahlungen ärgerlich sein.