Mit dem Lastschriftverfahren werden regelmässig wiederkehrende Belastungen automatisch zuhanden des gleichen Begünstigten (z. B. Telefonrechnung, Krankenkassenprämien usw.) abgebucht.
Einzahlungsscheine entfallen, und es müssen keine Zahlungsaufträge erteilt werden – das spart Zeit.
Pro LSV-Belastungsermächtigung erteilen Sie nur einen einmaligen Auftrag. Dieser kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Leihkasse Stammheim AG, Hauptstrasse 6, 8477 Oberstammheim, Tel. 052 744 00 60 | PC-Konto 84-162-3 | Bankenclearing-Nr. 6875 | E-Mail: info@lst.rba.ch