Mit der standardisierten Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) wird die Zahlungsabwicklung zwischen den Kunden und Banken im grenzüberschreitenden aber auch nationalen Zahlungsverkehr wesentlich vereinfacht. Die IBAN ist Voraussetzung für eine effiziente und kostengünstigere Zahlungsabwicklung.
Seit dem 1.1.2006 ist für alle grenzüberschreitenden Zahlungen in den EU/EWR-Raum die Angabe der IBAN des Zahlungsempfängers und der BIC-/SWIFT-Adresse der Empfängerbank Pflicht. Das Fehlen dieser Merkmale verursacht Drittkosten.
Vermeiden Sie diese unnötigen Spesen und geben Sie bei Auslandzahlungen stets IBAN und BIC-SWIFT-Adresse des Begünstigten an.
Der IPI (International Payment Instruction) ist der Standardbeleg für den internationalen Zahlungsverkehr. Er ermöglicht, dass Zahlungen auch grenzüberschreitend rationeller und rascher abgewickelt und Gebühren gespart werden können.
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