Die Einmaleinlage dient der Anlage eines grösseren Betrages (ab CHF 20‘000). Die Versicherungssumme inkl. Leistungserhöhungen wird im Todesfall oder bei Vertragsende ausbezahlt.
Die Zinsgutschriften und die ausbezahlten Kapitalleistungen sind im Erlebensfall steuerfrei, wenn die folgenden vier gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind:
![]() | Die versicherte Person hat bei Auszahlung das 60. Altersjahr vollendet. |
![]() | Die effektive Versicherungsdauer betrug mindestens 5 Jahre. |
![]() | Das Vertragsverhältnis wurde vor Vollendung des 66. Altersjahres begründet. |
![]() | Der Versicherungsnehmer ist zugleich versicherte Person. |
Beispiel:
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*inkl. Überschussanteile. Überschüsse entstehen, wenn gegenüber den Annahmen, die der Prämienrechnung zugrunde liegen, die Verzinsung des PRIVIT-Kontos höher als der technische Zinssatz und/oder Risiko- und Kostenverlauf günstiger ist. Die Höhe der Überschussanteile wird jährlich festgesetzt. Unsere Angaben, die als Beispiele zu betrachten sind, basieren auf den Überschusssätzen, die gegenwärtig gelten und für die kommenden Jahre nicht garantiert werden können. Das im Beispiel angegebene Erlebensfallkapital kann bei Anstieg der Marktzinsen wesentlich höher ausfallen.
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