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Der Besitz von Wohneigentum hat Auswirkungen auf die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer:


Einkommenssteuer

Einerseits müssen Sie den Eigenmietwert Ihres Wohneigentums aus Gründen der Rechtsgleichheit gegenüber Mietern als Einkommen versteuern, da die Steuerverwaltung den Eigenmietwert als fiktives Einkommen aus Wohneigentum betrachtet.

 

Andererseits können Sie Hypothekarzinsen sowie Unterhalt Ihres Eigenheims vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Berechnung des Eigenmietwerts und der abzugsfähigen Unterhaltskosten sind kantonal geregelt.


Vermögenssteuer

Bei der Vermögenssteuer müssen Sie Ihr Eigenheim als Vermögen versteuern. Berechnet wird nicht der Verkehrswert, sondern der Steuerwert. Davon können Sie jedoch die oft grössere Hypothekarschuld wieder abziehen.


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Markus Millhäusler

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