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Beim Kauf eines Eigenheims werden verschiedene verbindliche Unterlagen benötigt, in denen für den Laien scheinbar nebensächliche Ausdrücke und Formulierungen oft von entscheidender Bedeutung sind. Deshalb sieht das Gesetz beim Kauf eines Grundstücks die öffentliche Beurkundung vor. Die Eigentumsübertragung erfolgt mit dem Eintrag ins Grundbuch. Die Handänderung wird im Grundbuch eingetragen und besiegelt. Damit gehen alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über.

 

Verwenden Sie genügend Zeit darauf, einen Kaufvertrag für Wohneigentum zu prüfen. Ziehen Sie allenfalls auch eine Fachperson (Kundenberater/Notar) bei.


Folgende Punkte sollten Sie beachten:

Klare Bezeichnung der Vertragsparteien; Verkäufer und Käufer
Kaufobjekt und dessen Beschreibung
Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte
Kaufpreis, Zahlungsmodus und Zahlungsfristen
Zeitpunkt der Eigentumsübertragung
Zeitpunkt des Antritts
Sicherstellung und Verzinsung von An-, Rest- und Steuerzahlungen
Frage der Gewährleistung
Zahlungsregelung der anfallenden Gebühren und Steuern
Regelung bestehender privatrechtlicher Verträge
Reuegeld oder Konventionalstrafen

In der Regel übernimmt der Käufer die Notariats- und Grundbuchkosten sowie die Handänderungssteuer. Beim Kauf eines Eigenheims wird zudem eine sog. Grundstücksteuer erhoben. Diese wird - ohne anders lautende Vereinbarung – vom Verkäufer bezahlt. Die Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung oder Erhöhung von Grundpfandrechten übernimmt in der Regel der Käufer.


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Markus Millhäusler

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